Kapitalerhöhung beurkunden: Ablauf, Kosten & das Sperrkonto

Aktualisiert: 04.07.2026 Lesezeit: 6 Min. Redaktion tabellio.ch

Kurze Antwort: Die ordentliche Kapitalerhöhung einer AG braucht zwei öffentliche Urkunden — den Beschluss der Generalversammlung (Art. 650 OR) und den Feststellungsbeschluss des Verwaltungsrats nach der Einzahlung (Art. 652g OR). Beide Beurkundungen kosten zusammen als Richtwert CHF 400 bis 1'850 je nach Kanton (Standardfall Barliberierung) und sind ortsungebunden: Der Notar ist schweizweit frei wählbar.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. GV-Beschluss beurkunden. Die Generalversammlung beschliesst Erhöhungsbetrag, Ausgabebetrag und Art der Einlage — die Urkundsperson beurkundet den Beschluss (Urkunde Nummer eins). Bei der GmbH beschliesst die Gesellschafterversammlung (Art. 781 OR).
  2. Kapitaleinzahlungskonto eröffnen. Eine Bank richtet das Sperrkonto ein. Das dauert je nach Bank wenige Tage bis zwei Wochen — früh anstossen, es ist der häufigste Zeitfresser im Verfahren.
  3. Zeichnung und Liberierung. Die Zeichner zeichnen die neuen Anteile (Zeichnungsscheine) und zahlen ein. Die Bank stellt die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus.
  4. Feststellungsbeschluss beurkunden. Der Verwaltungsrat stellt fest, dass die Erhöhung durchgeführt ist, und passt die Statuten an — Urkunde Nummer zwei. In der Praxis bereitet das Notariat beide Urkunden zusammen vor; bei Einpersonen-Verhältnissen liegen zwischen beiden Terminen oft nur Tage.
  5. Handelsregisteranmeldung. Urkunden, bescheinigte Statuten, Zeichnungsscheine und Einzahlungsbestätigung gehen ans Handelsregisteramt des Sitzkantons. Mit dem Eintrag gibt die Bank das Kapital auf das Geschäftskonto frei.

Was es kostet

PostenRichtwert
Beurkundung (GV-Beschluss + Feststellung, Standardfall bar)CHF 400–1'850 je nach Kanton
Handelsregistergebühr~ CHF 400
Bank: KapitaleinzahlungskontoCHF 0–500 je nach Institut
MWST auf die Notariatsgebühr (freiberufliche Kantone)8,1 %

Deutlich aufwendiger — und teurer — wird es bei Sacheinlagen (Prüfungsbestätigung, Sacheinlagevertrag) und bei der Verrechnungsliberierung (Umwandlung von Darlehen in Kapital). Auch hier gilt: Der Richtwert ist der Standardfall; verbindlich ist die Offerte. Den Kantonsvergleich für deine Erhöhung zeigt der Beurkundungskosten-Rechner.

Das Kapitalband: einmal beurkunden, fünf Jahre flexibel

Seit dem neuen Aktienrecht 2023 kann die AG in den Statuten ein Kapitalband einführen (Art. 653s ff. OR): Die Generalversammlung ermächtigt den Verwaltungsrat, das Aktienkapital während längstens fünf Jahren innerhalb einer Bandbreite — bis 50 % nach oben oder unten — zu erhöhen oder herabzusetzen. Für Start-ups mit mehreren geplanten Finanzierungsrunden ist das die interessanteste Neuerung: Die Ermächtigung wird einmal beurkundet (als Statutenänderung), die einzelnen Kapitalveränderungen beschliesst danach der Verwaltungsrat im schlankeren Verfahren.

Der Spar-Trick Beide Urkunden bei derselben Urkundsperson im günstigen Kanton beurkunden lassen und einen Paketpreis vereinbaren. Kapitalerhöhungen sind wie Gründungen ortsungebunden — spezialisierte Notariate wickeln GV-Beschluss, Feststellung und Handelsregisteranmeldung komplett digital vorbereitet ab. Pendente Statutenänderungen (Firma, Sitz, Zweck) gehören in denselben Termin.

Häufige Fragen

Warum zwei Beurkundungen — geht das nicht in einem Termin?

Zwischen Beschluss und Feststellung liegt zwingend die Einzahlung: Der Verwaltungsrat kann erst feststellen, was liberiert ist. Bei Einpersonen-Gesellschaften mit vorbereitetem Sperrkonto lassen sich die Termine aber eng takten — teils innerhalb derselben Woche.

Gilt das auch für die GmbH?

Ja, sinngemäss: Die Stammkapitalerhöhung braucht den beurkundeten Beschluss der Gesellschafterversammlung und die beurkundete Feststellung der Geschäftsführung (Art. 781 OR). Das Kapitalband dagegen gibt es nur für die AG.

Kann ich die Erhöhung im Nachbarkanton beurkunden lassen?

Ja — in jedem Kanton der Schweiz. Die Handelsregisterämter akzeptieren öffentliche Urkunden jeder Schweizer Urkundsperson als Beleg. Angemeldet wird immer beim Amt des Sitzkantons; das erledigt die Urkundsperson.

Was kostet das Kapitaleinzahlungskonto?

Je nach Bank zwischen kostenlos und rund CHF 500. Digitale Anbieter sind meist günstiger und schneller als Kantonalbanken — vergleiche, bevor die Erhöhung am Sperrkonto wartet.

Kapitalerhöhung geplant?

Der Rechner zeigt den Richtwert für beide Urkunden in allen 26 Kantonen — und wo sich der Weg zur günstigeren Urkundsperson lohnt.

Kosten im Kantonsvergleich →
Weiterlesen Statutenänderung: Wann der Notar nötig ist · Firma auflösen · Art. 103 FusG: Umstrukturieren ohne Handänderungssteuer · Übersicht: Was muss beurkundet werden?
Quellen Art. 650, 652g, 653s ff., 781 OR (Stand Aktienrechtsrevision 2023); Handelsregisterverordnung. Richtwerte: Erhebungen tabellio.ch über die kantonalen Notariatstarife, Stand Juli 2026 — Standardfall Barliberierung. Keine Rechtsberatung. Quelle: tabellio.ch.