Konkubinatsvertrag Schweiz: Inhalt, Form, Kosten und Musteraufbau
Ein Konkubinat schafft keinen gesetzlichen Güterstand, keinen allgemeinen Unterhaltsanspruch nach Trennung und kein gesetzliches Erbrecht. Ein schriftlicher Konkubinatsvertrag kann die wirtschaftliche Zusammenarbeit ordnen — aber nicht alle Wirkungen einer Ehe privat nachbauen. Entscheidend ist, Vertrag, Eigentum, Vorsorge und Nachlass miteinander zu verbinden.
Die wichtigsten Vertragskapitel
| Kapitel | Zu regeln |
|---|---|
| Haushalt | Miete, Lebenshaltung, Konten, grössere Anschaffungen |
| Eigentum | Wem gehört was, Belege, Miteigentumsquoten |
| Arbeit und Betreuung | unbezahlte Mitarbeit, Kinderbetreuung, Ausgleich |
| Immobilie | Eigenkapital, Hypothek, Investitionen, Übernahme und Verkauf |
| Trennung | Kündigung, Wohnung, Fristen, Bewertung, Auszahlungen |
| Tod/Urteilsunfähigkeit | Verweis auf Testament, Vorsorgeauftrag und Begünstigungen |
Welche Form gilt?
Für einen reinen Konkubinatsvertrag gibt es keine einheitliche gesetzliche Form; Schriftform und Unterschriften sind aus Beweisgründen dringend zu empfehlen. Enthält die Vereinbarung formbedürftige Geschäfte — etwa einen Grundstückkauf, ein Wohnrecht, einen Erbvertrag oder bestimmte Schenkungsversprechen — muss der jeweilige Teil die vorgeschriebene öffentliche Form einhalten.
Was der Vertrag nicht bewirken kann
- Er macht den Partner nicht zum gesetzlichen Erben.
- Er ändert AHV-, Steuer- oder Pensionskassenrecht nicht frei.
- Er kann die Bank nicht ohne deren Zustimmung an eine Schuldübernahme binden.
- Er legt Kinderbelange nicht endgültig gegen das Kindeswohl oder Behördenentscheid fest.
- Er ersetzt keinen Vorsorgeauftrag für den Eintritt der Urteilsunfähigkeit.
Kosten
Ohne formbedürftige Inhalte kann ein Vertrag privat erstellt werden. Beratungskosten richten sich nach Aufwand. Eine notarielle Gebühr entsteht, wenn eine öffentliche Urkunde nötig oder bewusst gewünscht ist. Zusätzliche Kosten können für Grundbuch, Testament/Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, Bewertung und Steuerberatung anfallen.
Musteraufbau
- Parteien und Beginn des Zusammenlebens
- Inventar und Eigentumsvermutungen
- Haushaltsbudget und Konten
- Wohnung beziehungsweise Immobilie
- Arbeit, Betreuung und Vorsorgeausgleich
- Schulden und Haftung untereinander
- Trennungsverfahren und Bewertungsmethode
- Verweise auf Vorsorge- und Nachlassdokumente
- Änderung, Kündigung, anwendbares Recht
- Datum und Unterschriften
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Muss ein Konkubinatsvertrag zum Notar?
Nicht generell. Enthält er Grundstückgeschäfte, Erbvertrag, dingliche Rechte oder andere formbedürftige Vereinbarungen, ist für diese Teile die gesetzliche Form einzuhalten.
Erbt mein Partner durch den Konkubinatsvertrag?
Nein. Eine Erbeinsetzung braucht Testament oder Erbvertrag; Pflichtteile und kantonale Erbschaftssteuern sind zu prüfen.
Kann der Vertrag Unterhalt nach Trennung vorsehen?
Vertragliche Ausgleichs- oder Unterhaltsregelungen sind grundsätzlich denkbar, müssen aber klar, ausgewogen und mit Art. 27 ZGB vereinbar sein.
Gibt es 2026 bereits einen Schweizer PACS?
Nein. Im Juli 2026 befindet sich ein Vorentwurf in der Vernehmlassung. Er ist noch nicht beschlossen oder in Kraft.