Online-Notar Schweiz 2026: Was digital geht — und was noch nicht

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Viele Notariate beraten per Video, tauschen Entwürfe digital aus und koordinieren Registereingaben elektronisch. Daraus folgt aber nicht, dass jede öffentliche Beurkundung von zu Hause aus per Videocall abgeschlossen werden kann. Verfahren und Zuständigkeit richten sich nach Bundesrecht und kantonalem Beurkundungsrecht. Das neue Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat schafft künftig elektronische Originale — nicht automatisch einen schweizweiten Fernnotar.

Was heute häufig online möglich ist

Wo ein physischer oder kantonal geregelter Akt bleibt

Bei einer öffentlichen Beurkundung muss die Urkundsperson Identität, Willen, Verständnis und den gesetzlich vorgesehenen Erklärungsakt sicher feststellen. Ob persönliches Erscheinen, Vertretung oder ein anderes Verfahren zulässig ist, entscheidet das anwendbare Recht. Eine kommerzielle Videoidentifikation für eine QES ist nicht automatisch ein notarielles Beurkundungsverfahren.

Digitaler BausteinErsetzt nicht automatisch
VideoberatungBeurkundungsakt
QESöffentliche Beurkundung
Scanelektronische öffentliche Ausfertigung
Portal-Einreichungfehlendes Original oder falsche Form

Was das DNG verändert

Das 2023 beschlossene DNG soll elektronische Originale öffentlicher Urkunden und ein zentrales, vom Bund geführtes Urkundenregister ermöglichen. Die Ausführungsbestimmungen und technische Plattform sind noch in Arbeit. Das BJ erwartet die Inkraftsetzung derzeit 2029. Das Gesetz sieht kein allgemeines Obligatorium für elektronische Urkunden vor; Kantone behalten Gestaltungsspielraum.

Stand Juli 2026Elektronische Dienstleistungen existieren bereits, das zentrale Register für elektronische Originalurkunden aber noch nicht. Angebote mit «100 % online» müssen deshalb am konkreten Geschäft und zuständigen Kanton geprüft werden.

Checkliste für ein digitales Angebot

  1. Welcher Teil ist Beratung, welcher Teil gesetzliche Beurkundung?
  2. Welche kantonale Urkundsperson ist zuständig?
  3. Muss jemand persönlich erscheinen oder ist Vertretung vorgesehen?
  4. Entsteht Papieroriginal, elektronische Ausfertigung oder künftig ein elektronisches Original?
  5. Akzeptieren Grundbuch, Handelsregister oder ausländischer Empfänger das Format?
  6. Wie werden Identität, Datenschutz und Langzeitaufbewahrung gesichert?

Ein seriöser Anbieter benennt die zuständige Urkundsperson, das anwendbare kantonale Verfahren und das tatsächlich entstehende Urkundenformat. Die Aussage «digital vorbereitet» ist etwas anderes als «rechtsgültig vollständig aus der Ferne beurkundet».

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Häufige Fragen

Kann ich eine GmbH vollständig per Videocall gründen?

Vorbereitung kann digital erfolgen. Ob der öffentliche Gründungsakt ohne persönliches Erscheinen zulässig ist, hängt vom anwendbaren Beurkundungsrecht und der akzeptierten Vertretungslösung ab.

Ist eine QES dasselbe wie eine notarielle Beurkundung?

Nein. Die QES kann die handschriftliche Unterschrift ersetzen; die öffentliche Beurkundung enthält zusätzliche gesetzliche Prüf- und Verfahrenselemente.

Wann kommt das elektronische Urkundenregister?

Das Bundesamt für Justiz nennt derzeit 2029 als voraussichtliches Jahr für die Inkraftsetzung des DNG und der Ausführungsbestimmungen.

Sind elektronische Originale dann Pflicht?

Das DNG sieht kein allgemeines Obligatorium vor. Es lässt den Kantonen jedoch in bestimmten Bereichen Regelungsspielraum.

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Quellen & StandBJ: Umsetzungsprojekt DNG, Stand 2026 · BJ: Digitalisierung im Beurkundungsrecht · Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat. Keine Rechts- oder Steuerberatung; individuelle Verhältnisse und kantonale Verfahren sind zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.