Bürgschaften & Spezialurkunden
Bürgschaft, Schuldanerkennung, vollstreckbare Urkunde, Affidavit, Grundstückstausch und besondere notarielle Abwicklungen.
Schweizweite Ratgeber
12 BeiträgeÜber CHF 2’000 schützt die öffentliche Beurkundung natürliche Personen vor einer übereilten Bürgschaft – sie beseitigt das Haftungsrisiko aber nicht.
Ratgeber Affidavit in der SchweizEin ausländischer Begriff braucht einen präzisen Zweck: Schweizer Urkundsperson, Empfänger und Verfahrensrecht müssen zusammenpassen.
Ratgeber Bürgschaft ändern und beendenEine Bürgschaft lässt sich nicht jederzeit frei kündigen – wirksam sind vor allem klare Befristung, Gläubigerfreigabe und gesetzliche Beendigungsgründe.
Ratgeber Ehegattenzustimmung BürgschaftDie Zustimmung muss die konkrete Bürgschaft betreffen und spätestens gleichzeitig erfolgen – eine spätere Genehmigung heilt den Gültigkeitsmangel nicht sicher.
Ratgeber Einfache oder Solidarbürgschaft«Solidarisch» beschleunigt den Zugriff des Gläubigers erheblich – der Höchstbetrag bleibt wichtig, schützt aber nicht vor früher Inanspruchnahme.
Ratgeber Grundstückstausch SchweizEin Tausch ist grundbuchlich kein formloser Austausch: Beide Übertragungen müssen bewertet, beurkundet, finanziert und steuerlich geprüft werden.
Ratgeber Klientengelder und MittelherkunftNicht jede Beurkundung fällt heute automatisch unter das GwG – Zahlungsabwicklung, Risikoprofil und die Revision ab 1. Oktober 2026 müssen getrennt werden.
Ratgeber Notariatskosten bei AbbruchKein Notartermin bedeutet nicht automatisch keine Rechnung: Bereits geleistete Entwurfs-, Prüf- und Drittarbeiten können nach kantonalem Recht geschuldet sein.
Ratgeber Notarielle SchuldanerkennungEine öffentliche Urkunde erhöht Beweisqualität, wird aber erst mit der qualifizierten ZPO-Unterwerfung zum definitiven Rechtsöffnungstitel.
Ratgeber Öffentliche Urkunde korrigierenNach Abschluss des Beurkundungsverfahrens darf die Urschrift nicht informell umgeschrieben werden – Korrekturweg und Mitwirkung hängen vom Fehler ab.
Ratgeber Rücktritt vor und nach BeurkundungVor der Beurkundung fehlt bei formbedürftigen Geschäften häufig noch der Hauptvertrag; nachher gibt es aber keine allgemeine Cooling-off-Frist.
Ratgeber Vollstreckbare öffentliche UrkundeNur eine Urkunde mit ausdrücklicher Anerkennung der direkten Vollstreckung und einer bestimmten, fälligen Leistung erhält die besondere Wirkung.