Immobilienverkauf
Haus oder Wohnung verkaufen: Notariat, Kaufpreiszahlung, Hypothek, Übergabe, Mängelhaftung und Steuer-Sicherstellung.
Schweizweite Ratgeber
12 BeiträgeBeurkundung, Grundbuch und Schlüssel sind drei verschiedene Momente – mit unterschiedlichen Rechtsfolgen.
Empfohlener Einstieg Grundstückgewinnsteuer sicherstellenDie Steuer schuldet meist der Verkäufer – das Grundstück kann je nach Kanton trotzdem haften. Darum gehört die Sicherung in den Vollzug.
Empfohlener Einstieg Haus unter Marktwert verkaufenEin tiefer Preis ist rechtlich nicht nur ein Rabatt: Die Differenz kann Schenkung, Erbvorbezug und späterer Ausgleich werden.
Empfohlener Einstieg Haus verkaufen: AblaufVom Grundbuchauszug bis zur Schlüsselübergabe: der vollständige Verkaufsfahrplan ohne Vermischung der rechtlichen Stichtage.
Empfohlener Einstieg Hypothek und Schuldbrief beim VerkaufKredit, persönliche Schuld und Grundpfand sind drei Ebenen. Beim Verkauf müssen alle drei separat geschlossen werden.
Empfohlener Einstieg Kaufpreiszahlung beim ImmobilienverkaufDer Kaufpreis ist nicht einfach eine Überweisung: mehrere Empfänger und Vollzugsbedingungen müssen gleichzeitig funktionieren.
Empfohlener Einstieg Mängelhaftung beim Hausverkauf«Wie gesehen» ist kein Freipass. Arglist bleibt ungeschützt, und für neue Bauwerke gelten seit 2026 zwingende Käuferrechte.
Empfohlener Einstieg Notar beim HausverkaufDer Notar macht den Verkauf form- und vollzugsfähig, ersetzt aber weder Bewertung noch Steuer- oder Gebäudeprüfung.
Empfohlener Einstieg Unterlagen für den HausverkaufEin vollständiges Dossier beschleunigt nicht nur den Verkauf – es verhindert falsche Zusicherungen und blockierte Zahlungen.
Empfohlener Einstieg Unwiderrufliches Zahlungsversprechen«Unwiderruflich» bedeutet nicht bedingungslos. Erst der genaue Wortlaut zeigt, ob Kaufvertrag und Grundbuchvollzug zusammenpassen.
Empfohlener Einstieg Verkäuferdarlehen bei ImmobilienDer Verkäufer wird zur Bank. Ohne Bonitätsprüfung, Rang und klare Fälligkeit ist die gestundete Zahlung ein ungesichertes Klumpenrisiko.
Empfohlener Einstieg Vermietete Immobilie verkaufen«Kauf bricht Miete» gilt in der Schweiz gerade nicht: Der Käufer tritt grundsätzlich in das bestehende Mietverhältnis ein.