Notariats-Glossar
Von A wie Apostille bis W wie Willensvollstrecker: 26 Begriffe rund um Beurkundung, Grundbuch, Firma und Nachlass — kurz, korrekt und mit Bezug zum Schweizer Recht (mit Gesetzesartikeln, wo es zählt).
Immobilien & Grundstück
- Belegenheitsprinzip
- Das Belegenheitsprinzip bedeutet: Ein Grundstückgeschäft muss von einer Urkundsperson jenes Kantons beurkundet werden, in dem das Grundstück liegt.…
- Grundbuch
- Das Grundbuch ist das amtliche, öffentliche Register aller Grundstücke eines Kreises mit ihren Eigentums-, Pfand- und Dienstbarkeitsverhältnissen…
- Grundbuchanmeldung
- Die Grundbuchanmeldung ist der Antrag an das Grundbuchamt, eine Eigentumsübertragung oder ein Pfandrecht einzutragen. Bei Grundstückkäufen reicht in…
- Handänderung
- Als Handänderung bezeichnet man den Wechsel des Eigentums an einem Grundstück von einer Person auf eine andere — typischerweise durch Kauf,…
- Handänderungssteuer
- Die Handänderungssteuer ist eine kantonale bzw. kommunale Abgabe auf den Eigentumswechsel einer Liegenschaft, berechnet auf dem Kaufpreis. Die Sätze…
- Schuldbrief
- Der Schuldbrief ist ein Grundpfandrecht, das eine Forderung — meist die Hypothek — durch das Grundstück sichert (Art. 842 ff. ZGB). Heute üblich ist…
- Pfandsumme (Nominalbetrag)
- Die Pfandsumme ist der im Schuldbrief eingetragene Nominalbetrag, bis zu dem das Grundstück für eine Forderung haftet. Sie ist nicht identisch mit…
- Dienstbarkeit
- Eine Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes beschränktes Recht an einem fremden Grundstück (Art. 730 ff. ZGB) — etwa ein Wegrecht, ein…
- Nutzniessung
- Die Nutzniessung gibt einer Person das umfassende Recht, eine Sache zu nutzen und ihre Erträge zu beziehen, ohne Eigentümerin zu sein (Art. 745 ff.…
- Wohnrecht
- Das Wohnrecht berechtigt eine Person, in einem Gebäude oder Teil davon zu wohnen (Art. 776 ff. ZGB). Anders als die Nutzniessung erlaubt es keine…
- Vormerkung
- Die Vormerkung sichert im Grundbuch ein persönliches Recht — etwa ein Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrecht oder eine Miete — so, dass es auch…
- Stockwerkeigentum
- Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums: Jede Eigentümerin besitzt einen wertquotenmässigen Anteil am Grundstück, verbunden mit…
- Nutzen- und Schadenübergang
- Der Nutzen- und Schadenübergang bezeichnet den vertraglich festgelegten Zeitpunkt, ab dem Erträge, Kosten und Risiken einer gekauften Liegenschaft…
Firma & Notariat
- Handelsregisteramt
- Das Handelsregisteramt ist die kantonale Behörde, die Unternehmen ins Handelsregister einträgt und Publizität herstellt. Eine GmbH oder AG entsteht…
- Stampa-Erklärung
- Die Stampa-Erklärung ist eine von den Gründern unterzeichnete Bestätigung, dass es ausser den in den Statuten und Belegen genannten keine weiteren…
- Sacheinlage
- Eine Sacheinlage liegt vor, wenn das Aktien- oder Stammkapital nicht in Geld, sondern durch Vermögenswerte wie Maschinen, Immobilien oder ein ganzes…
- Kapitaleinzahlungskonto
- Das Kapitaleinzahlungskonto ist ein Sperrkonto, auf das die Gründer das Bar-Gesellschaftskapital vor der Beurkundung einzahlen. Die Bank bestätigt…
Erben & Nachlass
- Pflichtteil
- Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil am Nachlass, den nahe Erben nicht durch Testament oder Erbvertrag entzogen werden kann.…
- Willensvollstrecker
- Der Willensvollstrecker ist eine im Testament bezeichnete Person, die den letzten Willen umsetzt: Sie verwaltet den Nachlass, begleicht Schulden und…
- Erbvorbezug
- Ein Erbvorbezug ist eine Zuwendung zu Lebzeiten an eine erbberechtigte Person, die grundsätzlich später an ihren Erbteil angerechnet wird…
Ehe & Güterrecht
- Errungenschaftsbeteiligung
- Die Errungenschaftsbeteiligung ist der ordentliche Güterstand von Ehepaaren ohne Ehevertrag (Art. 196 ff. ZGB). Jeder behält sein Eigengut (vor der…
- Gütertrennung
- Die Gütertrennung ist ein vertraglicher Güterstand, bei dem es keine gemeinsame Errungenschaft gibt: Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer und Schuldner…
Beglaubigung & International
- Öffentliche Beurkundung
- Die öffentliche Beurkundung ist die Errichtung einer Urkunde durch eine staatlich ermächtigte Urkundsperson, die den Inhalt prüft, die Beteiligten…
- Urkundsperson
- Urkundsperson ist der geschlechtsneutrale Rechtsbegriff für die Person, die öffentliche Urkunden errichtet — je nach Kanton eine freiberufliche…
- Beglaubigung vs. Beurkundung
- Bei der Beglaubigung bestätigt die Urkundsperson nur die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original — nicht…
- Apostille
- Die Apostille ist eine Überbeglaubigung, die ein Dokument für den Gebrauch in einem anderen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961…
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